Die praktische Ausbildung




Grundausbildungsfahrten

Nach etwa 5 Theoriestunden beginnen wir endlich mit der Praxis:
mit den Grundausbildungsfahrten, die deutlich entspannter verlaufen, als in der Karikatur dargestellt ... also, keine Angst, wir starten mit dem Kennenlernen des Fahrzeugs und der Vorbereitung auf das Fahren - Sitz und Spiegel müssen richtig eingestellt werden, und du lernst, über welche Funktions- und Kontrolleinrichtungen das Fahrzeug verfügt. Nachdem du anfahren, lenken und bremsen geübt hast, geht es in den ruhigen Verkehr. Hier lernst du blinken, einordnen, abbiegen und dann auch rückwärtsfahren, wenden und einparken.

Nach dem Vertrautmachen mit dem Fahrzeug und dem Fahren lernst du auf Verkehrszeichen und Vorfahrtsregeln zu achten und andere Verkehrsteilnehmer in ihren anzunehmenden Vorhaben einzuschätzen.

Erst wenn die Grundausbildung abgeschlossen ist, beginnen wir mit den Sonderfahrten.

Sonderfahrten

Hierzu zählen die Überlandfahrten, Autobahnfahrten und Lichtfahrten 

Die Mindest-Stundenzahl hierfür ist für jede Führerscheinklasse gesetzlich vorgeschrieben (genannt sind hier die Pflichtstunden beim erstmaligen Erwerb des Führerscheins).

Kl. B

5 Stunden Überlandfahrten, 1x 90 min, 1x 135 min

4 Stunden Autobahnfahrten

3 Nachtfahrten (bei Dämmerung oder Dunkelheit), mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- und Landstraßen

 

Ziel aller Übungsfahrten ist das selbständige und sichere Fahren im dichten Verkehr, sowie die Beherrschung des Fahrzeugs in unübersichtlichen Situationen. Gefahren und die Fehler anderer im Straßenverkehr müssen rechtzeitig erkannt, das Fahren nach Wegweisern erlernt werden. Erst wenn das alles "prüfungstauglich und stressresistent" sitzt und ohne mein Eingreifen absolviert werden kann, stelle ich dich zur Prüfung vor.


Die Prüfungsgebühr für die praktische Prüfung wird fällig am Prüfungstag.